Das Europäische Parlament hat einen Maßnahmenentwurf zur Erhöhung der Renovierungsraten und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen verabschiedet.
Die vorgeschlagene überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDII: Energy Performance of Buildings Directive, EPBDII) schreibt den Einsatz von Solardachsystemen für alle Neubauten bis 2028 und für renovierte Wohngebäude bis 2032 vor.
Ziel der Richtlinie ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Energiesanierungsrate ineffizienter Gebäude und der Verbesserung des Informationsaustauschs über die Energieeffizienz.
Neubauten werden ab 2028 emissionsfrei sein
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und Bekämpfung des Klimawandels
Unterstützungsmaßnahmen für gefährdete Haushalte
Gebäude verursachen 36 % der Treibhausgasemissionen
Die Europäische Kommission hat zuvor erklärt, dass Gebäude in der Region für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.
Im vergangenen Jahr führte die Kommission die Initiative „Solardächer“ ein, die die schrittweise Installation von Solarenergie auf allen neuen öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäuden vorschreibt.
Die aus dieser Initiative abgeleiteten Maßnahmenentwürfe sollen dazu beitragen, die Sanierungsraten zu erhöhen, den Informationsaustausch im Bereich der Energieeffizienz zu verbessern und schließlich ab 2028 für alle Neubauten Null-Emissionen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Alle Neubauten müssen ab 2028 Solartechnik nutzen, sofern dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist.
Die Frist endet im Jahr 2026 für neue Gebäude, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt, betrieben oder besessen werden, und im Jahr 2032 für Wohngebäude, die einer umfassenden Renovierung unterzogen werden.